Nach einem Gutachten über den gesamten Baumbestand der Anlage, legte der Gutachter unter anderem fest, dass zum Erhalt der Kontrollierbarkeit, der baumfremde Bewuchs zu entfernen ist. Zusätzlich zur Efeuentfernung wurde die verbaute Kronensicherung auf Funktionsfähigkeit kontrolliert und das Totholz entfernt.